Fahrtkosten beim Vorstellungsgespräch

In vielen Fällen werden die Kosten für die Anreise vom Arbeitsamt oder vom zukünftigen Arbeitgeber übernommen.
Grosse Firmen sprechen den Bewerber von sich auch an. Entweder vor oder nach dem Gespräch. Oftmals gibt es sogar extra Formular, die für die Buchhaltung auszufüllen sind. Manche Firmen schliessen die Übernahme der Fahrtkosten jedoch schon vorher aus. Dann bekommt man auch nichts, wenn man nachhakt.

Wichtig ist, dass sie evtl. Taxiquittungen, Bahntickets oder Rechnungen von der Tankstelle aufheben. Oftmals erfolgt die Rückfahrt zum Bahnhof auch in einem von der Firma bestellten (und bezahlten) Taxi.

Wenn man Arbeitslos gemeldet ist, sollte man vorher mit seinem Kundenberater beim Arbeitsamt sprechen.
Die Bundesagentur macht vieles möglich und bezahlt teilweise auch Flüge und Hotelkosten, wenn die Aussichten auf den Job erfolgversprechend sind. Eine Zugfahrt ist meist kein Problem. Aber auch hier gilt: vorher abklären.

Wenn man sich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt, das Unternehmen die Fahrtkostenübernahme fürs Vorstellungsgespräch nicht ausgeschlossen hat, einen aber auch nicht darauf anspricht. Je nach Typ und Situation kann man die Übernahme am Ende des Gesprächs ansprechen oder abwarten, bis die Absage da ist. Bei einer Zusage wird man in den meisten Fällen die Fahrtkosten fürs Vorstellungsgespräch wohl nicht mehr ansprechen.

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