Sollte ich im Vorstellungsgespräch die Frage nach dem Gehalt stellen?

Normalerweise tut Ihr Gesprächspartner das von sich aus, und zwar, nachdem er Sie aufgefordert hat, letzte Fragen zu stellen, und bevor er sich von Ihnen verabschiedet. Sollte der Personaler bereits während des Gesprächs merken, dass Sie nicht zum Unternehmen oder zur Stelle passen, wird er das Thema Arbeitsvertrag nicht anschneiden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie aus dem Rennen sind, wenn das Thema nicht angesprochen wird. Es kann auch sein, dass auf das erste Vorstellungsgespräch noch ein weiteres Gespräch folgt, bei dem diese Dinge geregelt werden.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor dem Gespräch mit der Gehaltsfrage auseinanderzusetzen. Gerade Hochschulabsolventen oder Personen, die den Beruf wechseln, sind meist unsicher, was vertragliche Regelungen betrifft und geraten völlig unvorbereitet in Vertragsverhandlungen. Diese Situation sollten Sie vermeiden, indem Sie im Internet oder bei Gewerkschaften und Berufsverbänden Informationen über das übliche Gehalt in Ihrer angestrebten Position einholen. Natürlich können Sie auch Freunde und Bekannte fragen, die eine solche Position innehaben. Bedenken Sie auch, dass das Gehalt je nach Standort des Unternehmens stark variieren kann und dass Einstiegsgehälter oft niedriger sind als Gehälter für Mitarbeiter mit Berufserfahrung.

Setzen Sie Ihre Gehaltsvorstellungen eher zu hoch als zu niedrig an (sie können sich ja immer noch herunterhandeln lassen) und verkaufen Sie sich nicht unter Wert. Wenn Sie eine hohe Gehaltsvorstellung äußern, sollten Sie diese aber auch immer begründen können. Kommen Sie einfach nochmal auf Ihre Kompetenzen zu sprechen und machen Sie deutlich, dass Sie diesen Preis auch wert sind. Pokern Sie dabei aber nicht zu hoch, denn es gibt ja auch noch andere Bewerber, die höchstwahrscheinlich bereit wären, für ein niedrigeres Gehalt zu arbeiten. Aber auch zu niedrige Gehaltsvorstellungen kommen nicht immer gut beim Personaler an. Dieser wird sich dann fragen, warum Sie Ihren Marktwert zu niedrig einschätzen und vielleicht denken, dass Sie für die Stelle gar nicht qualifiziert genug sind. Denn ein guter und qualifizierter Mitarbeiter hat natürlich auch seinen Preis. Hier ist ein Beispiel von einem Bewerber, der viel zu niedrige Gehaltsvorstellungen äußerte:
Personaler: "Herr XY, kommen wir mal auf das Thema Gehalt zu sprechen. Was haben Sie sich da denn so vorgestellt?"
Bewerber: "Naja, so 1700 Euro vielleicht..."
Personaler: "Nein, für 1700 Euro kann ich Sie hier nicht arbeiten lassen,"
Bewerber: "Okay,... 1500 würden mir auch reichen."
Personaler: "Für uns arbeitet kein Außendienstmitarbeiter unter einem Gehalt von 2000 Euro brutto."
Bewerber: "Oh..."
Der Bewerber hat den Job zwar bekommen. Dennoch ist es von äußerster Wichtigkeit, sich vorher über den eigenen Marktwert und die üblichen Gehälter in dem angestrebten Beruf zu informieren.

Die Frage der Gehaltsvereinbarungen wird jedoch oft überbewertet. Häufig hat Ihr Gesprächspartner nur einen begrenzten Spielraum, der durch tarifvertragliche Bestimmungen begrenzt ist. Öffentlich-Rechtliche Arbeitgeber sind in der Regel auf starre Vergütungsordnungen oder gesetzliche Regelungen festgelegt. Individuelle Belohnungsunterschiede zeigen sich meistens nur in Prämien, Boni oder Statussymbolen. Wenn Sie das Thema dennoch von sich aus ansprechen möchten, können Sie das mit einer offenen Frage tun, z.B. "Ich hätte noch einige Fragen zu vertraglichen Bedingungen zu dieser Stelle." Damit überlassen Sie es dem Gesprächspartner, bei welchem Punkt er ansetzt und wie viele Informationen er preisgeben möchte.

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